Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung
Bei der Gewährleistung gilt: du kannst bei Mängeln an der Ware zunächst vom Verkäufer nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen (das nennt man „Nacherfüllung“). Du bist nicht an deine Wahl gebunden, kannst also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne dein Einverständnis Fakten schaffen: Verlangst du eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.