Schadenersatz fordern – das müssen Sie beachten
Was nutzt es Ihnen, aus dem alten Vertrag auszusteigen, wenn Sie beim nächsten Vertragspartner wieder eine lange Lieferfrist in Kauf nehmen müssen und mit dem Warten von vorn beginnen? Es kann daher besser sein, am alten Vertrag festzuhalten und von Ihrem bisherigen Vertragspartner Ersatz des Schadens zu verlangen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist oder noch entsteht.
Anders als beim Rücktrittsrecht setzt ein Anspruch auf Schadenersatz zusätzlich voraus, dass der Händler die verspätete Lieferung verschuldet hat. Das Verschulden wird jedoch zunächst vermutet. Der Händler müsste also nachweisen, dass und weshalb er nicht rechtzeitig liefern konnte, ohne dies vertreten zu müssen. Es reicht nicht, wenn er sich einfach auf Lieferschwierigkeiten beim Hersteller beruft.
Gut zu wissen: Schadenersatz bekommen Sie nur, wenn Ihnen ein materieller Schaden entstanden ist, der finanziell messbar ist. Ersatz für sogenannte immaterielle Schäden gibt es nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Beispiele hierfür sind Schmerzensgeld für erlittene Körperschäden oder Schadenersatz für vertanen Urlaub im Reiserecht.
Einen Prozess sollten Sie daher nur riskieren, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt. Verweisen Sie außerdem auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen. Das Gericht (Urteil vom 5. Januar 1989, Az. 1 S 145/88) sprach einem Ehepaar mit Kind eine Entschädigung von umgerechnet 250 Euro zu, nachdem sich die Lieferung der Einbauküche um drei Wochen verspätet hatte.
Werden die bestellten Möbel nicht rechtzeitig geliefert, können Sie weiterhin auf Vertragserfüllung, also auf eine Lieferung bestehen. Daneben können Sie vom Händler Ersatz Ihres Verzögerungsschadens verlangen. Grundsätzlich wird aber nur ein finanziell messbarer Schaden ersetzt, wie etwa Porto- und Telefonkosten. Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmöglichkeit wurde bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt.
Möchten Sie Schadenersatz geltend machen, müssen Sie dem Händler zunächst eine Nachfrist setzen. Sie können dazu ebenfalls diesen Musterbrief nutzen.
Möbel online gekauft: Was mache ich, wenn der Liefertermin überschritten ist?
Wenn Sie Möbel online bestellt haben und der Liefertermin überschritten ist, haben Sie noch eine weitere Option. Sie können den Vertrag widerrufen. Das gilt auch, wenn die Ware verspätet geliefert wird und Sie die Möbel nicht mehr haben möchten. Etwa, weil Sie sich zwischenzeitlich schon etwas anderes gekauft haben. Auch dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung widerrufen.
Tipp: Achten Sie auch bei der Online-Bestellung auf den angegeben Liefertermin. Machen Sie davon am besten einen Screenshot.
Gut zu wissen: Handelt es sich um eine Sonderanfertigung, die Sie individuell zusammengestellt haben, haben Sie kein Widerrufsrecht. Bestellen Sie jedoch zum Beispiel einen Schrank, der aus verschiedenen Standardelementen besteht, können Sie widerrufen.
Was Sie tun können, wenn sich der Online-Shop quer stellt, lesen Sie in diesem Artikel.