Mehr Informationen zum P-Konto finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung
Das steht in diesem Artikel:
- Was ist eine Pfändung?
- Was ist ein Pfändungsschutz-Konto?
- Wie bekomme ich ein Pfändungsschutz-Konto?
- Was ist ein Freibetrag?
- Ich kann meine Schulden nicht zurückzahlen.
Was kann ich tun?
Pfändung bei Schulden
Haben Sie Schulden,
die Sie nicht zurückzahlen?
Dann kann ein Gericht entscheiden,
dass Ihr Bank-Konto gepfändet wird.
Das heißt:
Der Gläubiger darf Geld
von Ihrem Bank-Konto abbuchen.
Ein Gläubiger ist jemand,
dem Sie Geld schulden.
Zum Beispiel eine Firma.
Sie können Ihr Bank-Konto aber schützen.
Dafür gibt es das
Pfändungsschutz-Konto.
Das Pfändungsschutz-Konto
Das Pfändungsschutz-Konto ist
ein normales Bank-Konto.
Man sagt dazu auch: P-Konto.
Das P-Konto hat eine Schutz-Funktion.
Durch diese Schutz-Funktion bleibt
ein Freibetrag auf Ihrem Bank-Konto.
Ein Freibetrag ist Geld,
dass nicht gepfändet werden darf.
Wer braucht ein P-Konto?
Haben Sie Schulden,
die Sie zurückzahlen müssen?
Oder hat ein Gericht entscheiden,
dass Ihr Bank-Konto gepfändet wird?
Dann ist es gut,
wenn Sie ein P-Konto haben.
Alle anderen brauchen kein P-Konto.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Sie müssen Ihr Bank-Konto
in ein P-Konto umwandeln lassen.
Geben Sie Ihrer Bank Bescheid.
Ihre Bank muss Ihr Bank-Konto
dann umwandeln.
Das steht so im Gesetz.
Wichtig:
Gibt es für Ihr Bank-Konto
eine Pfändung?
Dann muss Ihre Bank Sie informieren.
Sie müssen Ihr P-Konto dann
innerhalb eines Monats eröffnen.
Eröffnen Sie Ihr P-Konto später?
Dann kann in dem Monat
auch der Freibetrag gepfändet werden.
Was kostet ein P-Konto?
Ein P-Konto darf nicht mehr kosten,
als ein normales Bank-Konto.
Deshalb dürfen Banken
keine zusätzlichen Gebühren berechnen.
Auch die Umwandlung vom Bank-Konto
muss kostenlos sein.
Das steht so im Gesetz.
Informations-Pflicht der Bank
Ihre Bank muss Sie
einmal im Monat informieren:
- Wie hoch ist Ihr Freibetrag?
- Wie viel Geld kann gepfändet werden?
Der Freibetrag
In Deutschland ist es so:
Sie dürfen bei einer Pfändung immer
einen bestimmten Geld-Betrag behalten.
Man nennt das: Freibetrag.
Mit dem Freibetrag können Sie
Ihre Kosten weiterhin bezahlen.
Zum Beispiel Miete und Essen.
Der Freibetrag wird
jedes Jahr im Juli geändert.
Bis Juli 2023 ist es so:
Der Freibetrag für eine Person
beträgt 1.340 Euro im Monat.
Die Freibeträge ab Juli 2023
stehen auf dieser Internet-Seite:
www.verbraucherzentrale.de/pkonto
Freibetrag erhöhen
Der Freibetrag kann erhöht werden.
Das heißt, Sie dürfen jeden Monat
mehr Geld behalten.
Das geht zum Beispiel,
- wenn Sie für jemanden
Unterhalt bezahlen.
Zum Beispiel für
ein Kind oder einen Ehepartner. - wenn Ihr Kind oder Ihr Ehepartner
bei Ihnen wohnt. - wenn auf Ihr Bank-Konto
Sozial-Leistungen eingehen.
Sozial-Leistungen sind zum Beispiel
Elterngeld oder Wohngeld.
Wollen Sie,
dass Ihr Freibetrag erhöht wird?
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung.
So bekommen Sie die Bescheinigung:
- Stellen Sie einen Antrag bei der Stelle,
von der das Geld kommt.
Zum Beispiel beim Sozialamt. - Sie bekommen die Bescheinigung.
Machen Sie eine Kopie für sich. - Geben Sie die Bescheinigung
dann bei Ihrer Bank ab.
Bekommen Sie Geld von vielen Stellen?
Dann gehen Sie am besten
zu einer Schuldner-Beratungsstelle.
Die Schuldner-Beratungsstelle
berät Menschen, die Schulden haben.
Pfändung beim Gemeinschafts-Konto
Haben Sie ein Gemeinschafts-Konto?
Zum Beispiel mit Ihrem Partner?
Dann können Sie Ihr Bank-Konto
nicht in ein P-Konto umwandeln lassen.
Denn ein P-Konto gibt es nur
für Einzelpersonen.
Das können Sie tun:
Sie können bei Ihrer Bank
ein P-Konto nur für sich eröffnen.
Übertragen Sie Ihr Geld vom
Gemeinschafts-Konto auf Ihr P-Konto.
Auch Ihr Partner kann
ein eigenes Bank-Konto eröffnen.
Und er kann sein Geld
auf das Bank-Konto übertragen.
Deshalb ist unser Tipp bei einer
Pfändung vom Gemeinschafts-Konto:
- Jeder eröffnet schnell ein eigenes Bank-Konto.
Am besten ist ein P-Konto. - Jeder überträgt sein Geld
auf das neue eigene Bank-Konto. - Danach kündigen Sie
das Gemeinschafts-Konto.
Teilen Sie Ihre neuen Bank-Daten mit.
Zum Beispiel bei der Arbeit und Ämtern.
Dann werden die Geldeingänge
auf Ihr neues Bank-Konto gebucht.
Geldeingänge sind zum Beispiel
Ihr Gehalt und Sozial-Leistungen.
Nutzen Sie dann nur noch
Ihr neues Bank-Konto.
Hilfe bei Unpfändbarkeit
Sie bekommen jeden Monat Geld.
Zum Beispiel Gehalt.
Ist das Geld geringer als der Freibetrag?
Dann ist Ihr Bank-Konto unpfändbar.
Das heißt:
Sie können Ihren Gläubigern
vorerst kein Geld zahlen.
Ein Gericht kann beschließen,
dass niemand Ihr Konto pfänden darf.
Das Gericht heißt: Vollstreckungsgericht.
Sie müssen beim Vollstreckungsgericht
einen Antrag stellen.
Und Sie müssen nachweisen, dass Sie
weniger Geld als den Freibetrag erhalten.
Zeigen Sie dafür Ihre Konto-Auszüge
der letzten 6 Monate vor.
Wichtig:
Der Beschluss vom Vollstreckungsgericht
gilt nur höchstens 12 Monate.
Danach kann ihr Bank-Konto
wieder gepfändet werden.
Haben Sie danach immer noch
weniger Geld als den Freibetrag?
Dann müssen Sie einen neuen Antrag
beim Vollstreckungsgericht stellen.
Geld sparen trotz Pfändung
Bleibt am Ende des Monats
Geld vom Freibetrag übrig?
Dann dürfen Sie das Geld
3 Monate behalten.
Sie können das Geld
für große Ausgaben sparen.
Zum Beispiel für eine Waschmaschine.
Wichtig:
Geben Sie das gesparte Geld
nach 3 Monaten nicht aus?
Dann kann auch
Ihr gespartes Geld gepfändet werden.
Unser Tipp:
Nehmen Sie das gesparte Geld
vom Bank-Konto.
Und geben Sie das Geld bald aus.
Beratung und Fragen
Haben Sie Fragen zum P-Konto?
Oder haben Sie Schulden und
brauchen Sie eine Beratung?
Dann melden Sie sich bei einer
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.
Die Beratungsstellen gibt es
überall in Deutschland.
Auf dieser Internet-Seite
stehen die Beratungsstellen:
www.verbraucherzentrale.de/beratung
Mehr Informationen über das P-Konto
gibt es auch auf dieser Internet-Seite:
www.verbraucherzentrale.de/pkonto
Mehr Informationen zum P-Konto finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung
Text in Leichter Sprache:
Stephanie Blume
www.leichte-sprache-owl.de
Prüfleser:
Beschäftigte vom Werkhaus Bielefeld
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers