Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich
Die meisten Geschäfte bieten ihren Kund:innen die Möglichkeit, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit einfach wieder umzutauschen. Oft erstatten die Unternehmen dann den Kaufpreis oder stellen einen Warengutschein aus. Diese weit verbreitete Praxis und der rechtliche Umstand, dass bei den meisten Online-Käufen die georderten Waren tatsächlich zurück gegeben werden können, führen zu dem Irrglauben, es bestehe ein Recht auf Umtausch. Doch ein Umtausch oder die Rücknahme von Artikeln im Geschäft ist reine Kulanz des Verkäufers. Beim Kauf vor allem von teuren Waren im stationären Handel sollten sich Kund:innen vorab im Laden nach den Umtauschbedingungen erkundigen und sich vorsorglich eine Umtauschmöglichkeit- etwa auf dem Kassenbon – schriftlich bestätigen lassen.
Garantie und Gewährleistung nicht dasselbe
Beide Begriffe sind streng voneinander zu unterscheiden. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage von Herstellern für die Qualität oder Funktionstüchtigkeit ihrer Produkte geradezustehen. Diese Selbstverpflichtung gilt für die von den Herstellern individuell angegebenen Funktionen und Zeiträume. Eine Garantiezusage der Hersteller ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung. Bei dieser sind die Händler in rechtlicher Verantwortung: Sie müssen für zwei Jahre nach dem Kauf beziehungsweise nach Übergabe der Ware an den Kund:innen dafür einstehen, wenn die gekaufte Ware nicht einwandfrei war.
Nicht jede Kartenzahlung ist rückbuchbar
Das Zahlen mit Karte statt mit Bargeld ist auf dem Vormarsch. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Bezahlen mit Girocard und Unterschrift oder per Giro-Card und PIN. Nur wer seine Kartenzahlung auch per Unterschrift quittiert, kann den Kaufbetrag innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen auf sein Geldkonto zurückbuchen lassen. Bei diesem sogenannten Lastschriftverfahren erteilen Kund:innen per Unterschrift ihre Zustimmung, dass Händler den Kaufpreis vom jeweiligen Kundenkonto einziehen dürfen. Bei einer Kartenzahlung per PIN wird der Kaufbetrag sofort vom eigenen Konto abgebucht und an den Händler gezahlt. Eine Rückbuchung des Betrags ohne weitere Begründung fällt somit flach. Achtung: Die Möglichkeit, eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen, bedeutet aber nicht, dass Kund:innen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen.
Die Unterscheidung gilt auch bei kontaktlosen Kartenzahlungen, bei denen die Karte ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift einfach an das Kassenterminal gehalten wird. Hier sollte der Kassenbon Aufschluss darüber geben, ob es sich um eine Lastschriftzahlung handelt.
Etwas anderes gilt natürlich bei unberechtigten Buchungen. In solchen Fällen sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren.