Da an Streiktagen das Personal fehlt, fallen oft zahlreiche Zugverbindungen aus. An Bahnhöfen stranden schnell Tausende Passagiere. Wollen Sie mit der Bahn fahren, müssen Sie auch Stunden nach dem Ende eines Streiks noch mit Ausfällen und Verspätungen rechnen.
Was mache ich, wenn ich eine Fahrkarte für einen angekündigten Streiktag gebucht habe?
Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt, können Sie Ihr Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück verlangen. Das gilt für die gesamte Reise, selbst wenn nur ein Teil davon betroffen sein sollte (also wenn zum Beispiel von drei gebuchten Zügen nur einer ausfällt).
Die Bahn hat bei vergangenen Streiks zusätzlich Kulanz angeboten – zum Beispiel, dass Sie Tickets flexibel und ohne Zugbindung an einem anderen Tag nutzen können oder auch dann kostenfrei zurückgeben können, wenn ein angekündigter Streik ausfällt und die Fahrt doch stattfindet. Diese Regelungen können aber beim nächsten Streik nicht mehr gelten. Sie sollten daher immer auf der Internetseite des betroffenen Bahnunternehmens nachsehen.
Die Deutsche Bahn sagte Kund:innen gegenüber, dass diese Nutzungsmöglichkeit der Fahrgastrechte formell gesehen erst nach einem Jahr verjährt.
Was mache ich, wenn ich an einem Streik-Tag unterwegs bin?
Ist ein Streik angekündigt oder findet er bereits statt, sollten Sie sich zuerst direkt beim betroffenen Bahn-Unternehmen erkundigen – also bei der Deutschen Bahn bzw. bei dem privaten Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie fahren wollen. Bei Streiks versuchen die Unternehmen auf ihren Internetseiten darzustellen, auf welchen Verbindungen es Verspätungen und Ausfälle gibt und welche Alternativen sie bieten.
Falls Sie mit Ihrer gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten Sie Belege sammeln, bevor Sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen:
- Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitern der Unternehmens bestätigen zu lassen. Dafür hat das Unternehmen Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Das kann allerdings mühselig sein, wenn bei einem Streik Tausende Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind.
- Machen Sie ansonsten Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung oder der Ausfall Ihres Zugs stehen. Machen Sie Screenshots von einer entsprechenden Information in der App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens.
Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren. Die Deutsche Bahn z.B. bietet das Fahrgastrechte-Formular hier zum Herunterladen an. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, für online gekaufte Tickets direkt im DB Navigator oder über bahn.de Entschädigungsanträge zu stellen. Wie genau dies geschieht, sehen Sie hier.
Wie komme ich doch noch an mein Ziel?
Im Nahverkehr hat die Deutsche Bahn in der Vergangenheit schon einmal Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus für ihre Passagiere organisiert. Dann suchen Mitarbeiter der Bahn mehrere Passagiere mit identischen Fahrtzielen, um je ein Taxi voll zu machen. Falls Sie auf eigene Faust nach einem Taxi suchen, gibt es allerdings einige Einschränkungen – nicht jede Taxirechnung muss das Eisenbahnunternehmen nachher übernehmen.
Manchmal ruft die Bahn dazu auf, dass auch Kunden des Nahverkehrs in Fernverkehrszüge einsteigen – Sie dürfen dann in IC und ICE und mitfahren. Achtung: Gibt das Eisenbahnunternehmen den Fernverkehr nicht für alle frei, gelten einige Einschränkungen, wann Sie eigenmächtig mit einem Nahverkehrsticket in einen Fernverkehrszug einsteigen dürfen.
Denkbar ist auch, dass das Eisenbahnunternehmen Sammelbeförderungen mit Fernbussen von einigen Bahnhöfen aus organisiert.
Wer an einem Streiktag auf das eigene Auto umsteigt, sollte mehr Wegezeit durch Staus einplanen. Kosten, die Ihnen durch die Nutzung eines Autos entstehen, können Sie sich nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen.
Wer an einem Bahnhof strandet und wen die Bahn auch nicht auf anderen Wegen an sein Ziel bringen kann, dem muss das Unternehmen eine Unterkunft besorgen und auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren. Wollen Sie auf eigene Faust ein Hotelzimmer in der Stadt buchen, lassen Sie sich vorher unbedingt bestätigen, dass das Bahnunternehmen keine Fahrt mehr an diesem Tag durchführen wird und Ihnen auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht helfen kann. Bewahren Sie dann die Hotel-Rechnungen auf, um sie später einzureichen.
Was mache ich, wenn ich wegen Streiks nicht zum Flughafen komme?
Wichtig ist bei dieser Frage, wo Sie die Bahntickets gebucht haben. Bei Flügen mit einem so genannten Rail-and-Fly-Ticket ist die Airline Ihr Ansprechpartner. Denn die Zugfahrt zum Flughafen bzw. zurück nach Hause ist Teil der Flugbuchung. Die Airline muss also für Ersatzbeförderung sorgen.
Haben Sie Ihre Zugtickets zum Flughafen bzw. zurück separat gebucht und können Sie am Streiktag auch nicht mit einer anderen Zugverbindung den Flughafen erreichen, müssen Sie auf eigene Faust und auf eigene Kosten nach Alternativen suchen. Sollten aufgrund des Streiks Hotelübernachtungen notwendig werden, müssen Sie diese in der Regel selbst zahlen. Setzen Sie sich in jedem Fall vorher mit der Bahngesellschaft in Verbindung, um Möglichkeiten zu klären.
Wann steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu?
Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782.
Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie verspätet Sie ans Ziel gekommen sind oder ob Sie die Fahrt komplett abgebrochen haben. Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen Ihnen 50 Prozent zu. Im Detail lesen Sie die Regelungen in diesem Artikel.
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss Ihnen die Bahngesellschaft kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Gibt es von dem Unternehmen nichts und kaufen Sie auf eigene Faust etwas ein, bewahren Sie auch diese Rechnungen auf.
Neue Fahrgastrechte seit Juni 2023
Seit 7. Juni 2023 gilt die Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr". Danach entfällt der Entschädigungsanspruch, wenn die Verspätung oder der Ausfall infolge außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen. Der Europäische Gesetzgeber hat aber klar festgelegt, dass Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel Unwetter: Wenn keine Bahn mehr fährt.