Stattdessen wurde in neueren Studien mit Athleten die Wirkungslosigkeit belegt. Positive Ergebnisse entstammen nur Fallberichten mit wenigen Versuchsteilnehmern.
Besonders widersinnig ist die Werbeaussage, dass die Tribulus-Extrakte eine wichtige Stickstoffquelle darstellen und so einer negativen Stickstoffbilanz vorgebeugt werden kann, die sonst einen Muskelaufbau verhindern würde. Eine negative Stickstoffbilanz würde dazu führt, dass insbesondere in der Muskulatur mehr Eiweiße abgebaut als aufgebaut werden. Sie entsteht aber nur in Hungerzeiten, z. B. durch langes Fasten oder bei schweren Krankheiten. Die Stickstoffversorgung gelingt Ihnen durch die reichliche Eiweiß- und damit Aminosäureversorgung in Deutschland sehr gut! Das gilt auch für Sportler:innen, die Muskeln aufbauen wollen.
Während das „Erdsternchen“ in einigen Ländern gegen Husten und Kopfschmerzen verwendet wird, gibt es in Deutschland keine zugelassenen Arzneimittel mit Tribulus terrestris. In der Ayurvedischen Medizin wird es wegen seiner wassertreibenden Wirkung zur Behandlung von Ödemen und für Einläufe verwendet. Eine Wirkung als Potenzmittel ist dagegen unwahrscheinlich. Es gibt nur wenige Studien am Menschen und diese liefern kaum Belege für einen Nutzen oder sie sind zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen. Jeweils eine aktuelle Meta-Studie zu sexuellen Funktionsstörungen bei Männern bzw. Frauen bezeichnet Tribulus terrestris auf Grund der enthaltenen Saponine als vielversprechend, aber eine Aussage zur Wirksamkeit wäre erst nach weiteren Studien möglich. Die Behandlung sexueller Funktionsstörungen wie der Erektilen Dysfunktion gehört allerdings immer in ärztliche Hand!
Für die Pflanze oder aus ihr gewonnene Substanzen zur Verwendung in Lebensmitteln - also auch Nahrungsergänzungsmitteln - gibt es keine gesundheitsbezogene Aussagen, die wissenschaftlich geprüft und von der EU-Kommission zugelassen worden sind (Health Claims).
Deshalb setzen Anbieter von „Testosteron-Booster-Tabletten“ mit Tribulus terrestris ihren Produkten beispielsweise gerne Zink (zugelassene Aussage „trägt zu einer normalen Fruchtbarkeit und einer normalen Reproduktion bei“ und „trägt zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut bei“) oder Vitamin D ("für den „Erhalt der normalen Muskelfunktion“) zu.
Die Stiftung Warentest hat in einem Test von Nahrungsergänzungsmitteln für Männer auch Produkte gefunden, die Tribulus terrestris enthalten. Auf den Verpackungen waren keine nähere Erläuterungen zu dieser Pflanze oder unzulässige Werbeaussagen zu finden. Der Bezug zu Potenz wird erst über Foren im Internet hergestellt.
Auf was sollte ich bei der Verwendung von Tribulus-terrestris-Produkten achten?
Die Pflanze enthält gesundheitsbedenkliche Alkaloide, insbesondere Harman und Norharman. Ob diese genotoxischen (erbgutschädigenden) und mutagenen (erbgutverändernden) Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln mit Tribulus terrestris vorhanden sind und wie viel davon, ist nicht bekannt. Insgesamt sind zu wenige Daten vorhanden, um ein mögliches Risiko abzuschätzen. Risiken durch die enthaltenen Saponine sind nicht zu erwarten, da deren Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln zu niedrig sind. Für die schädlichen Wirkungen, die in Tierstudien gefundenen wurden, wären deutlich höhere Aufnahmemengen nötig.
Tribulus terrestris gilt laut Novel-Food-Verordnung als „nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln“. Das bedeutet u.a., dass es nicht von größeren Bevölkerungsgruppen über einen längeren Zeitraum gegessen wurde, sondern immer nur in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. Damit fehlen Daten, die ein Ausbleiben von unerwünschten Wirkungen belegen könnten. Es gibt keine Studien an Menschen, die solche unerwünschten Wirkungen systematisch untersucht haben. Auch Studien an Versuchstieren zur Kurz-, Langzeit- und Entwicklungstoxizität (also „Giftigkeit“), sowie zur Schädlichkeit für Erbgut und Fortpflanzungsorgane sind nicht verfügbar.
Aufgrund der schlechten Datenlage und verbleibender Unsicherheiten hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Tribulus terrestris (Pflanzenteil Frucht) in die Liste C der Stoffliste, Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“, eingeordnet. Die Aufnahme in Liste C erfolgt für Stoffe, deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädigend ist. Für die Verwendung oberirdischer Teile von Tribulus terrestris bzw. daraus hergestellter Extrakte in anderen Lebensmitteln als Nahrungsergänzungsmitteln wird nach Novel-Food-Verordnung eine Genehmigung benötigt.
Auf europäischer Ebene haben die Leiter der europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit (engl. Heads of Agencies, HoA) eine Arbeitsgruppe „Nahrungsergänzungsmittel“ eingerichtet, die einen Bericht zu Stoffen erarbeitet hat, die nicht oder nur mit Beschränkungen in Lebensmitteln verwendet werden sollten. Der Bericht umfasst für insgesamt 117 Stoffe Informationen über ihre Risiken. Im Bericht wird empfohlen, für alle abgestimmten Stoffe mittels des „Artikel 8-Verfahrens“ der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 eine rechtverbindliche Regelung zu erreichen, indem die Stoffe in Anhang III dieser Verordnung aufgenommen werden (verboten/ Verwendung eingeschränkt/ zu prüfen). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass 13 dieser 117 Stoffe vorrangig behandelt werden sollte, da davon auszugehen ist, dass diese Stoffe ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellen könnten, insbesondere bei einer erhöhten Aufnahme über NEM. Zu diesen 13 Stoffen mit Gesundheitsrisiko gehört auch Tribulus terrestris!