Das Wichtigste in Kürze:
- Nach einem Telefonanruf bekommen Betroffene ein Päckchen mit Nahrungsergänzungsmitteln.
- Sie sollten dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen und hilfsweise einen Widerruf erklären. Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief.
- Aktuell versucht die "GMI-Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH" unbezahlte Forderungen der Bonafair AG einzutreiben.
Der Gesundheit etwas Gutes tun, wer will das nicht? Eine Geschäftsidee, die dabei offensichtlich nach wie vor gut läuft, ist trotz vieler warnender Hinweise die alte Masche mit den untergeschobenen Aboverträgen am Telefon. Als augenscheinliche Nachfolgerin der Bonafair AG ruft mittlerweile die Mönchshofer AG bevorzugt ältere Menschen an und verwickelt sie in ein Gespräch. Angepriesen werden Nahrungsergänzungsmittel, die beispielsweise gegen Gelenkschmerzen oder Einschränkungen der Gedächtnisleistung helfen sollen.
Was den meist älteren Betroffenen im Laufe des Telefonats nicht klar wird: Mit Zusendung der Probepackungen kommt aus Sicht des Unternehmens ein Abonnement zustande, sofern man diesem nicht widerspricht. Im Päckchen enthalten ist dann meist nur eine kostenlose Probepackung, für die übrigen wird Ihnen ein dreistelliger Betrag in Rechnung gestellt. Wenn Sie dem angeblichen Vertragsschluss nicht umgehend widersprechen, bekommen Sie nach einigen Monaten automatisch die nächste Lieferung.
Die meisten Verbraucher:innen berichten, dass sie nie einer Lieferung zugestimmt haben und trotzdem kurz nach dem Anruf ein Päckchen samt Rechnung erhalten haben.
So verhalten Sie sich richtig bei ungewollten Werbeanrufen
Achten Sie bei derartigen Verkaufstelefonaten genau darauf, was im Detail besprochen wird. Ein wirksamer Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beide Vertragsparteien sich über alle wesentlichen Punkte wie
- Kosten,
- Lieferzeiträume,
- Laufzeit
- und Kündigungsfristen
geeinigt haben. Fehlt es an einer derartigen Vereinbarung, dann sollten Sie dem angeblichen Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen. Sollten Sie einer Belieferung zugestimmt haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen, da es sich um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft handelt. In beiden Fällen können Sie diesen Musterbrief nutzen. Hilfe bekommen Sie auch bei den Verbraucherzentralen.
Am besten schützen Sie sich, indem Sie bei unerwünschten Werbeanrufen direkt auflegen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf den verschiedenen Vertriebswegen finden Sie im verlinkten Artikel.
Verbraucherzentrale klagte gegen Bonafair und Mönchshofer
Da die Beschwerden über den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln der Marke "Hirschberger NaturRat" durch die Bonafair AG über unbestellt zugesandte Ginkgo-Produkte oder Gelenk-Kapseln nicht aufhörten, hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 2021 Klage eingereicht. Laut Urteil des Landgerichts Offenburg ist Bonafair nun verpflichtet (Anerkenntnisurteil vom 31. Januar 2022, Az. 5 O 24/21 KfH) ungewollte Anrufe und die Zusendung unbestellter Ware samt Rechnungen zu unterlassen. Auch darf Bonafair Verbraucher:innen, die einen mündlichen Vertrag am Telefon geschlossen hatten, keine Rechnungen mehr schicken, wenn die Bestellung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wurde.
Zwischenzeitlich hat die Mönchshofer AG die Masche der Bonafair AG übernommen und ebenfalls zahlreichen Menschen Abos über Nahrungsergänzungsmittel am Telefon untergeschoben. Daher hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch gegen die Mönchshofer AG Klage eingereicht. Mit dem Urteil des Landgericht Kassels (Anerkenntnisurteil vom 6. April 2023, Az. 11 O 1331/22 ) wurde auch der Mönchshofer AG untersagt, Verbraucher:innen ohne deren vorherige Einwilligung anzurufen, um ihnen Nahrungsergänzungsmittel anzubieten.
Zudem wurde der Mönchshofer AG untersagt, ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Bezeichnung "Original GELENK KRAFT" zu vertreiben und im Zusammenhang mit Gelenkkapseln zu behaupten, man könne damit auf natürliche Art seine Gelenkgesundheit für mehr Mobilität im Alltag unterstützen.
Nachdem die Bonafair AG nach Kenntnis der Verbraucherzentralen nach keine Verbraucher:innen mehr anrief, versuchte sie über die Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen (GMI), die unberechtigten Forderungen aus den vergangenen Jahren doch noch einzutreiben.
Mehr Informationen zum Vorgehen der Bonafair AG, Mönchshofer AG und der Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen (GMI) finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Im Podcast Durchleuchtet informieren unsere Kolleg:innen außerdem über das Thema Telefonwerbung:
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.