Wo kann ich essbare Insekten probieren?
Auch auf dem deutschen (Internet-)Markt halten essbare Insekten inzwischen Einzug. Sie werden in den verschiedensten Formen angeboten: Es gibt sie ganz als Snack, wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl, zum Beispiel als Zutat für Insektennudeln, sowie als Proteinriegel und -pulver für Sportler:innen.
Vereinzelt können Sie Speiseinsekten auch im Supermarkt kaufen. Das Angebot ist bislang allerdings sehr gering.
Wie sicher ist der Verzehr von Insekten?
Insekten als Lebensmittel sind bei uns noch relativ neu. Aus diesem Grund fehlt es hierzu noch an konkreten Regelungen in der verantwortlichen Lebensmittel-Hygiene-Verordnung. Es gibt für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe zum Beispiel keine spezifischen Vorgaben zur Haltung und nur wenige zur Tötung.
Österreich ist bereits einen Schritt weiter. Dort gibt es eine Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel. Sie legt zum Beispiel fest, dass gezüchtete Insekten nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nach der Tötung einer Hitzebehandlung oder Behandlung mit anderen Methoden wie Hochdruckbehandlung unterzogen werden. Das soll gewährleisten, dass alle Keime abgetötet werden.
Laut einem Marktcheck der Verbraucherzentralen fehlen Hinweise darauf, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt oder einem anderen Verfahren zur Keimabtötung unterzogen wurden.
Aus einer forsa-Umfrage zu insektenhaltigen Lebensmitteln, die im Auftrag der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde, geht hervor, dass die meisten Verbraucher davon ausgehen, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Das zeigt, dass eine deutliche Kennzeichnung hinsichtlich der Verwendung notwendig ist.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Speiseinsekten?
In der EU benötigen Insekten (und Insektenteile), die als Lebensmittel verkauft werden, eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Demnach müssen Hersteller für jedes Speiseinsekt einen Antrag auf Zulassung stellen und wissenschaftliche Daten liefern, die eine umfassende Risikobewertung ermöglichen.
Der Antrag muss auch Informationen zu Produkteigenschaften und zum Verwendungszweck enthalten. Hersteller dürfen Datenschutz beantragen. Damit können sie sich für 5 Jahre ein Monopolrecht auf das Inverkehrbringen ihres Speiseinsekts mit genannter Produkteigenschaft sichern. Die gestellten Anträge können Sie bei der Europäischen Kommission einsehen.
Bisher wurde eine Vielzahl an Zulassungsanträgen gestellt für:
- Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)
- Larven des Mehlkäfers, Mehlwürmer (Tenebrio molitor)
- Heimchen, Hausgrille (Acheta domesticus)
- Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers, Bufallowurm (Alphitobius diaperinus)
- Tropische Hausgrille (Gryllodes sigillatus)
- männliche Larve der Honigbiene, Honigbienendrohnenbrut (Apis mellifera)
- Larve der schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens)
Zugelassen wurden (Stand Januar 2023):
- Mehlwurm: gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Larven des Mehlkäfers. Erste Zulassung war im Mai 2021.
- Wanderheuschrecke: gefroren, getrocknet oder in Pulverform. Erste Zulassung im November 2021
- Heimchen, Hausgrille: gefroren, getrocknet, pulverförmig (erste Zulassung im März 2022) sowie teilweise entfettetes Pulver (Zulassung im Januar 2023).
- Buffalowurm: gefrorene, pastenartige, getrocknete oder pulverisierte Larven des Getreideschimmelkäfers. Erste Zulassung im Januar 2023.
Für alle zugelassenen Insekten sind Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion vorgeschrieben. Seit die neue Novel-Food-Verordnung am 1. Januar 2018 eingeführt wurde, gelten Insekten als neuartige Lebensmittel und brauchen eine Zulassung. Doch schon vor 2018 waren einige Insektenarten in der EU rechtmäßig im Verkehr, weil Insekten nicht in den Anwendungsbereich der alten Novel-Food-Verordnung fielen.
Für diese Insekten gilt eine Übergangsregelung (VO (EU) 2015/2283, Art. 35 Abs. 2). Wenn ein Antrag auf Zulassung vorliegt, dürfen sie demnach weiterhin verkauft werden, bis über die Zulassung endgültig entschieden ist.
Problematisch bei dieser Übergangsregelung ist, dass momentan Insektenprodukte auf den Markt gelangen können, noch nicht die Kriterien der Novel-Food Verordnung erfüllen, was die Allergenkennzeichnung und die Keimabtötung betrifft.
Weitere denkbare Risiken:
- Übertragung von Zoonosen
(Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können und umgekehrt): Die Wahrscheinlichkeit für Zoonosen ist relativ gering, aber nicht auszuschließen. Man weiß noch wenig über die Krankheiten, die Insekten befallen können.
- Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika, Hormone oder andere Chemikalien:
Die Züchter in Europa weisen darauf hin, dass die Insekten bisher ohne den Einsatz von Antibiotika, Hormonen oder anderen Chemikalien gezüchtet werden, doch neutrale Kontrollergebnisse gibt es bislang nicht.
- Bisher gibt es noch keine speziellen Hygienevorgaben für Speiseinsekten.
Es fehlen zum Beispiel klare Vorgaben zur Zulassung und Identitätskennzeichnung für insektenproduzierende und -verarbeitende Betriebe.
Wo kommen Speiseinsekten her?
Speiseinsekten, die im deutschen Lebensmittelhandel angeboten werden, stammen ausschließlich aus kontrollierter Aufzucht. Verbraucher:innen müssen also nicht befürchten, dass wild gefangene Heuschrecken aus Afrika verwendet werden, wo sie zum Teil als Plage auftreten und im Überfluss vorhanden sind. Solche Insekten würden die hier geltenden Hygienevorschriften und rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Dass diese Grundsätze eingehalten werden, dafür sind die Produzenten verantwortlich.
Insektenfarmen gibt es mittlerweile in vielen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden, Spanien, aber auch in Deutschland. Die Herkunft der Insekten muss allerdings nicht auf dem Produkt gekennzeichnet sein.
Womit werden Speiseinsekten gefüttert?
Für Speiseinsekten gibt es bisher keine spezifischen Regelungen für die Anforderungen an ihre Futtermittel. Es gilt daher die Futtermittelhygiene-Verordnung. Diese regelt Kriterien für Futtermittel, die zur Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren hergestellt werden. Demnach dürfen zum Beispiel keine Lebensmittelabfälle verfüttert werden, nur für Futtermittel zugelassene Zusatzstoffe verwendet werden und es müssen bestimmte mikrobiologische Vorgaben eingehalten werden.
Mit Naturland hat ein Verband für Bio-Lebensmittel eigene Richtlinien für die ökologische Insektenzucht festgelegt. Für die Fütterung gilt dort, dass in erster Linie pflanzliche Nebenprodukte und Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion oder Verarbeitungsnebenprodukte eingesetzt werden sollen.
Woher sollten Insekten stammen, die Sie verzehren?
Essen Sie nur Insekten, die für den menschlichen Verzehr gezüchtet wurden. Selbst gesammelte Insekten sollten Sie nicht essen. Dies sind Wildtiere, die sich auch von Abfällen ernähren oder von Parasiten befallen sein können. Zudem sollten Sie auch im Hinblick auf das Insektensterben davon Abstand nehmen.