Ambulante Betreuungsdienste: Was ist der Unterschied zu anderen Angeboten?
Es ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schwierig, ambulante Betreuungsdienste in das Spektrum der Leistungen der Pflegeversicherung einzuordnen.
Ambulanter Betreuungsdienst | Angebote zur Unterstützung im Alltag | Klassische Pflegedienste | |
---|---|---|---|
Körperpflege (Grundpflege) | - | - | + |
Medizinische Behandlungspflege | - | - | + |
Hilfen im Haushalt | + | + | + |
Betreuung (Spielen, Spazieren) | + | + | + |
Pflegefachkräfte müssen unter den Mitarbeitenden sein | - | - | + |
Qualität wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst überprüft | + | - | + |
Abgrenzung zu ambulanten Pflegediensten
Ambulante Betreuungsdienste dürfen pflegebedürftigen Menschen Hilfen bei der Haushaltsführung und bei der pflegerischen Betreuung geben.
Das Angebot von ambulanten Pflegediensten geht darüber hinaus: Es umfasst zusätzlich Hilfen bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen wie Hilfe
- beim Essen und Trinken,
- beim An- und Auskleiden,
- beim Toilettengang oder
- bei der Körperpflege sowie
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie die Wundversorgung oder die Medikamentengabe.
Darüber hinaus dürfen ambulante Pflegedienste Beratungseinsätze bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Absatz 3 SGB XI) erbringen, Betreuungsdienste dürfen dies nicht.
Abgrenzung zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Die Leistungen der ambulanten Betreuungsdienste und die Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsleistungen) ähneln sich in ihrer inhaltlichen Beschreibung. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind leicht zugänglich, müssen jedoch nach Landesrecht anerkannt sein und sind daher unterschiedlich ausgestaltet.
Im Vergleich zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen Betreuungsdienste allerdings höhere Anforderungen an die Mitarbeitenden erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Qualifikation der Leitung. Neben den personellen Anforderungen müssen Anbieter von ambulanten Betreuungsdiensten qualitätssichernde Konzepte für ihre Einrichtungen erstellen, die vom Medizinischen Dienst (MD) kontinuierlich geprüft werden.
Aufgrund der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen können die Kosten zwischen Angeboten im Alltag und Betreuungsleistungen variieren. Angebote im Alltag bieten im Vergleich zu Betreuungsdiensten neben Einzelangeboten auch die Möglichkeit, in gemeinschaftliche Aktivitäten eingebunden zu werden, etwa in einem Demenzcafé.
Schon gewusst?
Interessierte können sich vorab über Möglichkeiten zur Entlastung in der Pflege kostenlos im Pflegestützpunkt vor Ort beraten lassen.
Angebotslisten von ambulanten Betreuungsdiensten führt die jeweilige Pflegekasse, aber auch Pflegestützpunkte kennen die Angebote ihrer Region.
Was es bei der Abrechnung der ambulanten Betreuungsdienste zu beachten gilt
Wollen Sie sowohl einen Pflegedienst als auch einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen, sollten Sie bedenken, dass beide Leistungen aus den Pflegesachleistungen, also dem gleichen Topf, finanziert werden. Es steht also kein zusätzliches Budget zur Verfügung. Daher sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unbedingt ihr Sachleistungsbudget im Blick behalten und Leistungen und Kosten klar vertraglich regeln.
WICHTIG!
Eine Herausforderung für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige aber auch für Anbieter von Betreuungsleistungen bleibt die Abrechnung der genutzten Leistung.
Schließlich ist es kaum möglich, Aktivitäten wie Behördengänge oder die Begleitung beim Einkauf in ein festes Zeitraster zu planen. Denn Wartezeiten beim Arzt oder ein Stau in der Stadt können zu Schwankungen bei der Höhe der monatlichen Kosten führen.
Pflegebedürftige sollten daher feste Regelungen mit dem Betreuungsdienst treffen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, vor dem ersten Einsatz ein festes monatliches Stundenkontingent und einen Preis für die Betreuungsleistung zu vereinbaren.
Außerdem sollten Sie vereinbaren, dass Sie am Monatsende eine Kopie der Rechnungen erhalten, die der ambulante Betreuungsdienst und der ambulante Pflegedienst an die Pflegekasse stellen.