Finanzierung über endfällige Darlehen
Nicht selten werden endfällige Darlehen angeboten. Bei dieser Finanzierungsform schließen Sie gleichzeitig zwei Verträge ab:
- einen Darlehensvertrag und
- einen Sparvertrag.
Statt das Darlehen zu tilgen, sparen Sie Kapital im Sparvertrag an, um damit am Ende der Laufzeit das Darlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen. Bei diesem Modell zahlen Sie über die gesamte Laufzeit unverändert hohe Zinsen, da sich mangels Tilgung die Darlehenssumme nicht reduziert. Auch wird der Sparvertrag als zusätzliche Sicherheit an die Bank verpfändet, das heißt Sie können über das darin angesparte Guthaben nicht frei verfügen.
Als Sparvertrag für dieses Modell werden etwa klassische Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherungen oder auch Investmentsparpläne angeboten. Um die monatliche Belastung möglichst gering zu halten, berechnen Anbieter die Laufzeit beispielsweise über 30 Jahre. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die tatsächliche Entwicklung anders läuft und die Prognose nicht aufgeht.
Klassische Kapitallebensversicherungen
Sie bieten heute mit 0,25 Prozent nur eine sehr geringe Garantieverzinsung. Sie erhalten in der Regel am Ende eine sogenannte Ablaufleistung, bestehend aus der garantierten Versicherungssumme plus den sogenannten Überschussanteilen.
Diese Überschussanteile sind allerdings nicht garantiert. Sollte die garantierte Versicherungssumme also geringer vereinbart werden als die Darlehenssumme, tragen Sie das Risiko, dass die Auszahlungssumme am Ende doch nicht ausreicht, um den Kredit vollständig zu tilgen. Auch müssen Sie berücksichtigen, dass seit dem 1. Januar 2005 die Hälfte der Erträge bei Vertragsablauf zu versteuern ist.
Fondsgebundene Versicherungspolicen
Sie haben in der Regel gar keine garantierte Ablaufleistung, so dass sich bei diesem Produkt erst am Ende zeigt, ob die Rechnung aufgegangen ist. Und auch wenn Sie, statt zu tilgen, in einen Investmentfonds einzahlen, kann ein Börsencrash Ihre Pläne, die gesamte Kreditsumme mit dem angesparten Guthaben auf einmal zu tilgen, zunichtemachen.
Sie sollten daher keinesfalls davon ausgehen, dass Ihr sogenanntes "Tilgungsersatzprodukt" mehr Rendite erzielt, als Sie Zinsen an die Bank bezahlen. Vielmehr laufen Sie bei diesen Modellen Gefahr, dass Sie zum Ende der Laufzeit weniger Kapital zur Verfügung haben als geplant und die Differenz zur Darlehenssumme entweder aus eigenen Mitteln tilgen oder, sofern Sie die nicht haben, erneut ein Darlehen aufnehmen müssen.
Ein weiteres Risiko lauert am Ende der ersten Zinsbindungsfrist, etwa wenn die Zinsen gestiegen sind. Sie müssen bis zur endfälligen Tilgung des Darlehens eine neue Zinsvereinbarung mit Ihrer Bank abschließen. Durch die gestiegenen Zinsen erhöht sich Ihre monatliche Belastung, weil Sie vom ursprünglichen Kreditbetrag noch keinen Cent getilgt haben. Aus diesem Grund würde auch der vorzeitige Verkauf der Immobilie teuer werden. Da das Darlehen noch nicht um einen Euro getilgt wurde, würde eine anfallende Vorfälligkeitsentschädigung auf die gesamte Kreditsumme fällig.
Endfällige Darlehen sind in der Vergangenheit für Bauherren und Immobilienkäufer somit immer teurer als Annuitätendarlehen gewesen. Sie sollten bei selbstgenutzten Immobilien daher das Darlehen direkt ohne den Umweg über einen Sparvertrag tilgen und die endfällige Finanzierungsvariante meiden.
Lassen Sie sich hierzu gerne unabhängig beraten, zum Beispiel in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.