Mit der gesetzlichen Rente werden Sie Ihren Lebensstandard nicht halten können. Was Sie tun können, um im Alter trotzdem genug Geld zu haben.
Allein mit der gesetzlichen Rente lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand nicht halten. Expert:innen sprechen daher von der Rentenlücke: Gemeint ist der Unterschied zwischen der Höhe der Lebenshaltungskosten im Alter und der Höhe der Zahlungen aus der gesetzlichen Rente. Die Rentenlücke fällt individuell sehr unterschiedlich aus, je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen über die Berufsjahre war. Davon hängt ab, wie viele Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, Sie im Laufe Ihrer Berufsjahre sammeln. Pro Berufsjahr, in dem Ihr Einkommen dem Ihr Einkommen dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten entspricht, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Wer also über 45 Jahre durchschnittlich verdient, kann in etwa mit einer Rentenzahlung in Höhe der Hälfte des vorherigen Einkommens rechnen.
Das Ausmaß der eigenen Rentenlücke sollten Sie nicht unterschätzen. Was in der Renteninformation steht, ist nämlich nicht der Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Von der gesetzlichen Rente müssen Sie noch Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das heißt: Die Nettorente fällt niedriger aus, als es die als es die jährliche Renteninformation vermuten ließe. Auch die Inflation nagt zusätzlich an der Kaufkraft zukünftiger Renter:innen. Lesen Sie mehr dazu in unserer Lagebesprechung. Die gute Nachricht: Die persönliche Rentenlücke können Sie durch zusätzliche private Altersvorsorgeprodukte und den Vermögensaufbau schließen.
Vorsorge mit Staat und Arbeitgeber – und privat
Um die Rentenlücke auszugleichen, sollten Sie deshalb über die gesetzliche Rente hinaus vorsorgen. Das geht mit staatlich geförderter Altersvorsorge:
- über den Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersvorsorge
- über die Riester- oder Rürup-Rente
Natürlich können Sie auch sparen und ein Vermögen als zusätzliche Altersvorsorge schaffen– das allerdings ohne staatliche Förderung. Expert:innen raten dazu, wenn möglich, 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens zusätzlich zur gesetzlichen Rente für die Altersvorsorge zu verwenden.
1. Die betriebliche Altersvorsorge
Im beruflichen Umfeld lässt sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine Zusatzrente über den Arbeitgeber ansparen.
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten, man spricht dann von einer arbeitgeberfinanzierten bAV – das lohnt sich für Arbeitnehmer:innen immer.
- Die andere Möglichkeit der bAV ist, dass ein Teil Ihres Bruttoeinkommens in eine Vorsorgevertrag fließt. Man spricht von der Bruttoentgeltumwandlung.
Bei der zweiten Variante, der Bruttoentgeltumwandlung, sollten Sie prüfen, ob sich das Angebot Ihres Arbeitgebers für Sie lohnt. Immerhin: seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, für bestimmte Verträge und unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts beizutragen. Das ist eine wesentliche Verbesserung der gesetzlichen Lage.
Zudem profitieren Sie als Arbeitnehmer:in bei der Bruttoentgeltumwandlung von einer Steuerersparnis und von geringeren Sozialabgaben, da der Beitrag zur bAV das Bruttoeinkommen reduziert. Die Kehrseite davon: Aufgrund des geringeren Bruttoeinkommens zahlen Sie auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das führt dazu, dass sie weniger Entgeltpunkte erhalten und damit zu einer niedrigeren Rente. Die Steuer- und Sozialverssicherungsersparnis mit dem Zuschuss durch den Arbeitgeber machen in der Regel aber den Abschlag bei den Entgeltpunkten wieder wett.
Allgemein gilt: Die Betriebsrente ist später bei der Auszahlung der Ansprüche voll einkommens- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es dafür mittlerweile Freibeträge und Freigrenze.
2. Riester- und Rürup-Renten
Riester- und Rürup-Rente sind staatlich geförderte Altersvorsorgemöglichkeiten. Der Staat fördert die Riesterrente mit Zulagen und teilweise auch mit Steuerersparnissen durch einen sogenannten Sonderausgabenabzug. Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über Steuerersparnisse, auch hier spricht man von einem Sonderausgabenabzug. Ob sich eines der beiden Produkte für sie lohnt, sollten Sie genau prüfen:
- Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Sie wegen eines geringen Einkommens oder durch eigene Kinder förderberechtigt sind. Denn aufgrund hoher staatlicher Zulagen, insbesondere durch Kinderzulagen, müssen Sie dann selbst einen geringeren Beitrag einzahlen. Mehr Informationen zu Riester-Rente finden Sie hier.
Bei der Rürup-Rente stehen vor allem Selbstständige im Fokus, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das hat folgenden Grund: Sollten Sie Rürup besparen, können Sie die Beiträge mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen. Der Maximalbetrag ändert sich jedes Jahr, 2024 liegt er bei 27.565,20 Euro für Ledige und 55.130,40 Euro für Verheiratete.
Sind Sie selbstständig, können Sie den jährlichen Rürup-Betrag vollständig von der Steuer absetzen. Sind Sie festangestellte Arbeitnehmer:in, können Sie die Differenz zwischen Maximalbeitrag und Ihrem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen.
3. Privat vorsorgen
Eine weitere Möglichkeit, finanziell für das Alter vorzusorgen, ist die private Vorsorge, die ohne staatliche Förderung auskommen muss. Expert:innen raten, regelmäßig und langfristig zu sparen. Dazu kann sich je nach Risikoneigung ein Banksparplan mit weniger Risiko oder ein Investmentfondssparplan mit höheren Renditechancen, zum Beispiel mit sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs), eignen. Wer sich etwas mit ETF auseinandersetzt, kann mit wenig Aufwand ein ordentliches Vermögen aufbauen. Wenn Sie beispielsweise über 20 Jahre monatlich 100 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlen, können Sie 36.677 Euro ansparen – haben davon aber nur 24.000 Euro eingezahlt. Dabei geht die Rechnung von einer durchschnittlichen Rendite von 4 Prozent aus. Der Endbetrag setzt sich zusammen aus 24.000 Euro Einzahlungen und 12.677 Euro Wertsteigerung der Anteile.
Wenn Sie mehr einzahlen, mehr Zeit mitbringen, oder wenn die Rendite höher ausfällt, kann auch das Ergebnis höher ausfallen.
Eine Möglichkeit, die private Altersvorsorge aufzubessern, sind vermögenswirksame Leistungen (VL), die manche Arbeitgeber gewähren. Bei vermögenswirksamen Leistungen suchen Sie als Arbeitnehmer:in zunächst ein Sparprodukt aus, auf das Ihr Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag zusätzlich zum Gehalt zahlt. Wichtig zu wissen: Sie müssen die Initiative ergreifen und zuerst einen Vertrag für ein Sparprodukt abschließen. Erst dann zahlt der Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung ein. Sie können in der Regel zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen, in welche die vermögenswirksame Leistung fließen soll: Möglich sind unter anderem Banksparpläne, Kapitalversicherungen, Fondssparpläne, Bausparverträge oder weitere Altersvorsorge- oder Spar-Produkte.