Leistungsumfang und Abläufe
Es gibt unterschiedliche Arten von Wechselservices. Manche benachrichtigen ihre Kunden nur, bevor Kündigungsfristen auslaufen, und schlagen dann bessere Tarife vor. Andere Dienstleister wiederum bekommen von ihren Kunden die Vollmacht, automatisch einen Wechsel einzuleiten. Bevor ein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird, informiert Ihr Dienstleister Sie aber in der Regel. Dann müssen Sie entweder aktiv zustimmen oder Sie können innerhalb einer vereinbarten Frist widersprechen.
Unabhängig von den genauen Abläufen bleiben Sie auch bei Nutzung eines Wechseldienstes immer direkter Vertragspartner Ihres Energielieferanten. Bei Fragen zu Rechnungen, Abschlägen oder anderen Punkten bleibt also auch der Energielieferant Ihr Ansprechpartner.
Kriterien der Tarifauswahl
Welche Tarife ein Wechseldienstleister vorschlägt, folgt bestimmten Merkmalen. Diese sollten offen erkennbar sein und mit Ihren Wünschen übereinstimmen: Wollen Sie zum Beispiel möglichst viel Geld sparen und Bonustarife miteinbeziehen? Oder möchten Sie auf jeden Fall einen Ökostromtarif? Entscheidungen wie diese sollten Sie beeinflussen können.
Vertragslaufzeit
Eine kurze Laufzeit des Vertrags mit dem Wechseldienstleister ist wichtig – sollten Sie unzufrieden sein, können Sie zeitnah aussteigen. Am besten ist es, wenn Sie monatlich kündigen können. Eine erteilte Vollmacht zum Wechsel können Sie unabhängig von der Laufzeit jederzeit widerrufen. Das ist gesetzlich geregelt.
Datenschutz
Ein Wechseldienstleister erhält von Ihnen Daten wie Anschrift und Zählernummer und schließt in vielen Modellen auch Verträge für Sie ab. Informieren Sie sich daher vorab, wer hinter dem Unternehmen steht und wohin Ihre Daten fließen. Manche Firmen behalten sich vor, Teilaufgaben Ihrer Vermittlungstätigkeit an Dritte auszulagern und zu diesem Zweck Untervollmachten auszustellen. Andere arbeiten mit großen Vergleichsportalen zusammen. Ein Blick in die AGB lohnt sich.