Die Verbraucherzentralen haben für Sie die wichtigsten Punkte für eine erste Prüfung Ihrer Heizkostenabrechnung zusammengestellt.
Wie hoch sollte mein Abschlag künftig sein?
Oft schließt sich an die Abrechnung auch eine neu berechnete Abschlagszahlung an. Zunächst gilt es zu klären, ob der neue Abschlag auch wirklich Ihrem Verbrauch entspricht. Das ist wichtig, denn ein zu geringer Abschlag kann bei der nächsten Abrechnung zu einer hohen Nachforderung führen. Ein zu hoher Abschlag birgt ebenfalls Risiken.
Als Selbstzahler:in, also mit einem direkten Vertrag mit dem Energieversorger, gehen Sie das Risiko ein, dass Versorger zu viel geleistete Zahlungen zurückhalten – obwohl sie diese eigentlich innerhalb von wenigen Wochen an Sie auszahlen müssten. Das unter Umständen einbehaltene Geld ist dabei keinesfalls als sicheres Guthaben zu betrachten. Sollte das Energieunternehmen Konkurs anmelden, haben Kund:innen keinen Anspruch auf die Erstattung der zu viel bezahlten Abschläge. Ratsam ist es daher, einen präzisen Abschlag zu ermitteln. Dabei hilft Ihnen der Abschlagsrechner der Verbraucherzentralen. Für etwaige Nachzahlungen können Sie sich selbst Rücklagen schaffen, die Sie beispielsweise sicher auf einem Tagesgeldkonto verwahren.
Finanzielle Unterstützung: Wo bekomme ich Hilfe?
Was können Sie tun, wenn Sie sich den – korrekten – Rechnungsbetrag gerade nicht leisten können? Die Verbraucherzentralen haben die wichtigsten Informationen zur ersten Hilfe bei zu hoher Nebenkosten-Abrechnung hier für Sie zusammengefasst.
Zunächst können Mieter:innen versuchen, eine gemeinsame Lösung mit ihrem Versorger oder ihren Vermieter:innen zu finden, etwa indem Sie Ratenzahlungen vereinbaren. Vermieter:innen sind aber nicht verpflichtet, sich auf solche Lösungen einzulassen – Sie sind also auf deren freiwilliges Entgegenkommen angewiesen.
Hilft alles Verhandeln nichts und Ihr:e Vermieter:in lässt sich auf keinen Ihrer Vorschläge zur Fristverlängerung oder Ratenzahlung ein, dann holen Sie sich am besten staatliche Unterstützung, um die Rechnung fristgerecht zu bezahlen.
Hilfe beantragen: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Staatliche Hilfen gibt es in so einem Fall entweder beim Sozialamt, beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle:
- Das Sozialamt ist der richtige Ansprechpartner für Rentner:innen, die sich ihre Nebenkostenabrechnung nicht leisten können. Wenden Sie sich an Ihr Sozialamt, wenn Sie arbeitsunfähig sind und bereits Sozialhilfe bekommen.
- Gut zu wissen: Das Sozialamt übernimmt nur Heizkosten. Darunter können auch Stromkosten fallen, falls Sie mit Strom heizen.Das Jobcenter ist der richtige Ansprechpartner für alle erwerbstätigen Menschen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, jetzt aber in finanzielle Nöte geraten. Auch grundsätzlich erwerbsfähige Menschen sowie Studierende melden sich in einer solchen finanziellen Notlage beim Jobcenter.
- Wenn Sie eine hohe Nebenkostennachzahlung leisten müssen, beantragen Sie dort das sogenannte Bürgergeld für einen Monat. Es hilft, einen kurzfristigen finanziellen Engpass auszugleichen.
Bürgergeld als Notfall-Hilfe: Wer darf einen Antrag stellen?
Der Bezug von Bürgergeld ist an einige Bedingungen geknüpft.
Die wichtigste Voraussetzung: Das Einkommen aller Mitglieder Ihrer sogenannten Bedarfsgemeinschaft muss unter den üblichen Bedarfsgrenzen für das Bürgergeld liegen. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen nicht dauerhaft getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner:innen sowie im Haushalt lebende Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Außerdem dürfen pro Person im Haushalt nicht mehr als 15.000 Euro „sofort verfügbaren“ Vermögens vorhanden sein. Das sind zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Giro- und Tagesgeld-Konto und Sparbücher. Beziehen Sie länger als einen Monat das Bürgergeld, kann auch ein höheres Haushaltsvermögen zulässig sein. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkostenabrechnungen finden Sie in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.
Einkommen zu hoch: Bekomme ich trotzdem Nothilfen?
Ist ihr Einkommen oder Ihre Rente zu hoch, so dass Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben? Im Monat der Heizkostenabrechnung kann es trotzdem sein, dass Sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt haben. Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Menschen mit geringen Einkommen dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen entsteht. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Sozialleistungen Sie bei hohen Heizkosten in Anspruch nehmen können.
Stuft das Jobcenter Ihr Einkommen oder Ihre Rentenbezüge weiterhin als zu hoch ein, Sie können sich die Abrechnung aber dennoch nicht leisten? Das kann passieren, schließlich sind auch die übrigen Lebenserhaltungskosten zuletzt massiv gestiegen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die lokale Wohngeldstelle Ihrer Kommune. Alle Informationen rund um das Thema Wohngeld lesen Sie hier in diesem Beitrag der Verbraucherzentralen.