Auf der Ticketbörse Viagogo können Fans Tickets für Veranstaltungen von vermeintlichen Privatverkäufer:innen kaufen. Kommen Tickets nicht an oder sind sehr viel teurer als beim Veranstalter, liegt das Problem bei den Kund:innen.
Viagogo – kein offizielles Ticket-Verkaufsportal
Bei Viagogo handelt es sich um eine Plattform, über die Tickets von anderen gekauft oder eigene Karten zum Kauf angeboten werden können. Für Sie als Käufer:in ist beim Kauf von Tickets auf Viagogo jedoch kaum zu erkennen, dass es sich nicht um eine offizielle Vorverkaufsstelle handelt.
Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich gemacht, dass Viagogo nicht selbst Verkäufer der Tickets ist, sondern lediglich zwischen privaten Verkäufer:innen und Käufer:innen vermittelt. Da die Schweizer Ticketbörse eine konkrete Ticketauswahl ermöglicht, vermittelt sie Ihnen den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden. Auf die reine Vermittlung weist Viagogo nicht transparent genug hin.
Sie tragen das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt. Viagogo muss seit dem 28. Mai 2022 jedoch darüber informieren, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen handelt.
Preisaufschläge und hohe Kosten für Gebühren
Viele Verbraucher:innen kaufen Eintrittskarten für Konzerte oder Sportveranstaltungen auf dem Ticketzweitmarkt im Internet. Hierfür müssen Sie als Käufer:in jedoch oft deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei offiziellen Tickethändlern oder direkt beim Veranstalter. Besonders gefragte Tickets können bei Viagogo sogar das Achtfache kosten. Das zeigt eine Stichprobe der Marktwächter in Bayern.
Die Verbraucherschützer haben die Preisaufschläge auf der Ticketbörse Viagogo für Konzerte in München untersucht. Das Ergebnis: Durchschnittlich kosteten Eintrittskarten für Veranstaltungen im April und Mai 2019 fast das Dreifache des Originalpreises. Die Ticketbörse selbst kassiert zudem mit undurchsichtigen Gebühren ab.
Seit dem 28. Mai 2022 müssen Plattformen, auf denen Tickets weiterverkauft werden, den ursprünglichen Ticketpreis zusätzlich zum verlangten Preis angeben, wenn der Ticketverkäufer diesen mitteilt. So können Sie erkennen, ob horrende Preisaufschläge vorliegen.
Nicht nachvollziehbare Zusatzkosten und irreführende Garantie
Viagogo wies Käufer:innen zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie eine Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstieß das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit.
Auch das Garantieversprechen von Viagogo, sich bei ausbleibender Lieferung um Ersatztickets oder eine Erstattung zu kümmern, hielt die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Sie der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als Ihnen gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde sie zudem noch erheblich eingeschränkt.
Die Verbraucherschützer hatten Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden "Viagogo-Garantie" zu unterlassen.
Marktwächter verklagen Viagogo
Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Bayern haben die Schweizer Ticketbörse Viagogo im April 2018 vor dem Landgericht München verklagt. Zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert. Hierbei haben die Marktwächter vor allem kritisiert, dass das Unternehmen nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt.
Das Landgericht München folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale und entschied, dass Viagogo die Verkäufer transparent benennen muss. Außerdem darf das Unternehmen nicht mit einer Garantie für gültige Tickets werben, wenn auch personalisierte Eintrittskarten vermittelt werden, die dem Käufer, dessen Namen nicht mit dem auf der Eintrittskarte übereinstimmt, keinen Einlass zur Veranstaltung ermöglichen.
Auch das Oberlandesgericht München ist den Ausführungen der Verbraucherzentrale in der Berufungsverhandlung weitgehend gefolgt. So muss Viagogo künftig die Identität gewerblicher Händler offenlegen. Eine Kennzeichnungspflicht auch von Privatpersonen wurde allerdings verneint. Zudem darf Viagogo nicht mehr mir einer Ticketgarantie werben, wenn der Zugang zu der Veranstaltung nicht sicher gewährleistet werden kann. Verbraucher:innen konnten sich nicht darauf verlassen, die Veranstaltung tatsächlich besuchen zu können, da der Veranstalter häufig personalisierte Tickets verkaufte und ihnen der Zutritt verwehrt wurde.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.