Flightright, Conny und Co: Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen!

Eine Frau weiß nicht weiter. Sie steht neben einem X und einem Laptop auf dem Symbole für Legal Tech zu sehen sind. Neben allem ein Ausrufezeichen mit dem Wort "Aufruf"
Flightright, Conny und Co: Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen!
Sogenannte Legal Tech-Anbieter helfen Verbraucher:innen, (finanzielle) Ansprüche gegen Unternehmen leichter durchzusetzen. Doch nicht immer verläuft die automatisierte Rechtsdienstleistung problemlos. Schildern Sie uns Ihren Fall!
Worum geht es?
Worum geht's?

Legal Tech ist die Abkürzung für Legal Technology und bedeutet auf Deutsch "automatisierte Rechtsberatung". Dabei geht es um Anbieter im Internet, die mit Hilfe von Algorithmen und automatisierten Prüfungen Rechtsansprüche von Verbraucher:innen ermitteln und/oder durchsetzen.

Beispielsweise zu folgenden Themen können Sie eine Erstattung prüfen lassen:

  • Ihr Flug ist ausgefallen.
  • Ihr Zug hatte Verspätung.
  • Sie mussten während der Zeit der Corona-Schließungen Mitgliedsgebühren für ein Fitnessstudio zahlen.
  • Sie haben eine Mieterhöhung erhalten.
  • Sie möchten Ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen.
  • Sie wollen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  • Sie benötigen Hilfe bei der Kündigung eines Abos.

Derartige Online-Angebote können Verbraucher:innen helfen, ihre Ansprüche gegen Unternehmen leichter durchzusetzen. Sie müssen dafür aber in Kauf nehmen, dass der Legal Tech-Anbieter im Erfolgsfall einen Teil der berechtigten Ansprüche als Honorar einbehält oder ihnen den Anspruch zu einem kalkulierten Preis mit Abschlag abkauft.

Doch nicht immer verläuft die Nutzung von Legal Tech-Angeboten zur vollen Zufriedenheit von Verbraucher:innen. Lesen Sie mehr zum Thema:

Melden Sie uns Ihren Fall!
Melden Sie uns Ihren Fall!

Die Verbraucherzentralen erhalten immer wieder Beschwerden über Probleme mit Legal Tech-Anbietern. Verbraucher:innen berichten zum Beispiel, dass für sie Kosten entstanden seien, obwohl Unternehmen auf der Internetseite mit einer kostenlosen Prüfung des Sachverhalts werben. Andere Anbieter hätten die versprochene Erstattungssumme nach Vertragsschluss nicht ausbezahlt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte herausfinden, welche Erfahrungen Sie mit den oben beschriebenen Online-Dienstleistern gemacht haben.

Bitte beantworten Sie dafür die untenstehenden Fragen. Sollten Sie uns Erfahrungen mit mehreren Anbietern mitteilen wollen, melden Sie uns bitte jeden Fall einzeln.

Marktbeobachtung

Erkennen - Informieren - Handeln

Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
Wir analysieren Fälle, die Verbraucher uns melden und erkennen so früh strukturelle Probleme.
Helfen Sie uns mit Ihrer Beschwerde oder Ihrem Hinweis!