Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart urteilt, dass die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen installiert hat.
- 2.848 Verbraucher:innen hatten sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen.
- Verbraucher:innen können sich der Klage nicht mehr anschließen.
- Das Gericht hat Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Modellen mit dem Motortyp OM 651 geschaffen.
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Die Klage gegen Mercedes-Benz wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits 2021 eingereicht. Verbraucherverbände können mit Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage für eine Vielzahl von Verbrauchern vor Gericht gehen.
Anlass für die Musterfeststellungsklage
2018 und 2019 musste Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamts hunderttausende Dieselfahrzeuge der Modelle GLC und GLK mit dem Motortyp OM651 zurückrufen. Der Vorwurf: Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich. Solche Fahrzeuge durften damit eigentlich gar nicht zugelassen werden.
Die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) bestritt, rechtswidrig gehandelt und Verbraucher:innen geschädigt zu haben.
OLG Stuttgart entschied im Sinne der Verbraucher:innen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun bestätigt, dass Mercedes in den betreffenden Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat.
Hinsichtlich der Euro 6-Modelle ist zudem von einer Schädigungsabsicht zulasten der Verbraucher:innen auszugehen. Mercedes muss für das Handeln seiner Mitarbeiter:innen einstehen. Verbraucher:innen haben außerdem ein Wahlrecht: Sie können entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine die Erstattung eines sogenannten "Differenzschadens" verlangen. Dieser Erstattungsanspruch kann 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises betragen, wobei individuelle Umstände ihn mindern können.
Auch bei den Euro 5-Modellen verstoßen die Abschalteinrichtungen gegen europäische Abgasnormen. Das Gericht hat den Vorsatz hier verneint, sodass für diese Kund:innen keine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich wäre. Sollte der BGH (Bundesgerichtshof) dies bestätigen, könnten diese Kund:innen immer noch den Differenzschaden fordern.
Mercedes hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das höchste deutsche Zivilgericht wird den Fall also erneut prüfen und entscheiden. Auch der vzbv wird entscheiden, ob er Rechtsmittel im Hinblick auf die Punkte einlegt, mit denen er beim OLG Stuttgart unterlegen ist. Erst wenn das Urteil vor dem Bundesgericht in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun.
Bei einer ähnlichen Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Volkswagen mit rund 260.000 Teilnehmer:innen war es zu einem Vergleich gekommen. Betroffene, die an dieser Klage teilgenommen hatten, konnten schließlich eine Einmalzahlung zwischen 1.350 bis 6.257 Euro erhalten.
Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören
Worum ging es in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG und wie konnte ich mich anschließen? In unserem Podcast spricht Dorian Lötzer mit Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv.
Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
- Welche Vorteile bringt Ihnen diese Klage?
Die Musterfeststellungsklage sollte vor allem verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch eine Teilnahme an der Klage wird die Verjährung gehemmt. Sie haben die Möglichkeit, in Ruhe das Urteil abzuwarten und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Das Urteil ist darüber hinaus für alle (deutschen) Gerichte bindend, die in Ihrem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im Detail entscheiden. Bei der Musterfeststellungsklage werden Sie und alle weiteren Teilnehmer also von einem Großteil des Gerichtsverfahrens entlastet. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen kostenlos.
Bei erfolgreichen Urteilen werden Sie in einem Anschlussverfahren zudem nicht mehr um die Frage streiten müssen, ob und welche Abschalteinrichtungen die Daimler AG in Ihrem Fahrzeug zielgerichtet eingesetzt hat. Aktuell können Einzelverfahren je nach Vortrag im Prozess noch an diesem Punkt scheitern. Sollte es wie im Verfahren gegen die Volkswagen AG zu einem Vergleich kommen, könnten Sie schon hieraus unmittelbar Ansprüche ableiten und Zahlungen erhalten. Eine eigene Klage müssten Sie in diesem Fall nicht mehr führen. Ob es hierzu kommt, ist allerdings noch offen.
- Um welche Fahrzeuge ging es in der Musterfeststellungsklage?
Die Musterfeststellungsklage umfasste verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec
- Wie viel Zeit haben Sie, um nach einem positiven Feststellungsurteil, eine eigene Klage anzustrengen?
Nachdem das positive Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren Sie noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Über diese und weitere Fristen informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtzeitig auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de. Um keinen Termin zu verpassen, können Sie sich in unseren News-Alert eintragen.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.