Das Wichtigste in Kürze:
- Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
- Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
- Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
- Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, korrigierte Endabrechnungen zu erstellen.
Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz
Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Der Bundesgerichtshof stellte am 27. Juli 2023 rechtskräftig fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.
Das Urteil gilt für mehr 5.000 ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten.
Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus
Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.
Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.
Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.
Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/bev. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Instrument der Musterfeststellungsklage.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.