Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:
- aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
- aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
- Medikamentenplan
- Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...)
- Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)
- eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten
Teilweise bieten die Medzinischen Dienste auch Fragebögen zur Vorbereitung der Begutachtung an.
Pflegegradrechner: Berechnen Sie kostenlos Ihren Pflegegrad!
Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie Ihren persönlichen Pflegegrad berechnen. Das bereitet Sie auch auf den Begutachtungstermin optimal vor. Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorab abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. So können sie Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern. Egal, ob die Begutachtung zuhause oder am Telefon stattfindet – eine gute Vorbereitung und die Unterstützung durch Vertrauenspersonen sind hilfreich.
Teilweise wird die Begutachtungssituation von Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden. Sie müssen darlegen, dass sie bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Fragen der Gutachterin oder des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die man sonst selten mit Fremden spricht. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten.
Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige oder die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter hilfreich sein.
Das Gegenteil, nämlich zu schauspielern, um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Gutachte:innen sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest. Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.