Beschaffenheit
Ein Treppenlift sollte auf alle Fälle der körperlichen Konstitution der Benutzer:innen entsprechen: Für gehbehinderte Personen ist ein Sitzlift die passende Lösung. Rollstuhlfahrer benötigen hingegen oftmals einen Plattform-Lift. Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und zudem mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgerüstet sein.
Zuschuss für Pflegebedürftige
Bei pflegebedürftigen Personen kann sich die Pflegekasse an den Einbaukosten beteiligen und einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro gewähren. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, wird der Zuschuss im Rahmen der Maßnahmen gewährt, die das Wohnumfeld verbessern.
Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist, dass Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 anerkannt ist. Informationen, wer pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist und wie ein Pflegegrad festgestellt wird, finden Sie hier. Außerdem muss durch den Einbau des Treppenlifts die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden. Wenn ein pflegebedürftiger Mensch beispielsweise bisher beim Treppensteigen von der Pflegeperson gestützt werden musste und die Treppe mit einem Treppenlift wieder alleine bewältigen könnte, würde dadurch die Pflege erheblich erleichtert und seine selbständige Lebensführung wiederhergestellt werden.
Verbessert eine Maßnahme das gemeinsame Wohnumfeld von mehreren Pflegebedürftigen, die in einer Wohnung zusammenleben, kann grundsätzlich jeder Pflegebedürftige einen Zuschuss von maximal 4000 Euro erhalten. Der Gesamtbetrag ist auf 16.000 Euro begrenzt. Leben mehr als vier Pflegebedürftige in einer Wohnung zusammen, so werden die Kosten anteilig auf die jeweiligen Pflegekassen aufgeteilt.
Haben Pflegebedürftige in der Vergangenheit bereits einen Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen erhalten, beispielsweise für den Einbau einer bodengleichen Dusche, muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein erneuter Anspruch auf den Zuschuss besteht. Das ist der Fall, wenn in der Zwischenzeit eine Veränderung in der Pflegesituation eingetreten ist, die jetzt den Einbau des Treppenlifts erforderlich macht.
Unser Tipp: Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Mit dem Umbau sollten Sie erst beginnen, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen. Das Sozialamt springt ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein.
Weitere Finanzhilfen für Personen ohne Pflegegrad
Für Mieter:innen (mit Einverständnis des Hausbesitzers) und Eigenheimbesitzer:innen bietet die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss oder einen günstigen Kredit für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden an. Menschen mit Schwerbehinderung stehen darüber hinaus besondere Baudarlehen zur Verfügung. Wichtig auch hier: Sie sollten die Bewilligung der Finanzspritze durch die KfW abwarten, bevor Sie mit einem Bau oder einer Anpassung beginnen.
Die Förderung durch die KfW ist nicht mit der Förderung durch die Pflegekasse zu kombinieren.
Die Bundesländer und Kommunen bieten auch spezielle finanzielle Förderprogramme. Hier empfiehlt sich eine passgenaue Beratung für die individuelle Situation vor Ort. Das zuständige Landratsamt oder Bürgerbüro ihrer Stadt kann Auskunft dazu geben. Auch hier gilt: Bereits eingeleitete Maßnahmen dürfen nicht unterstützt werden.
Die Kosten für einen Treppenlift können auch mit dem zu versteuernden Einkommen reduziert werden. Dies kann zu einer Ersparnis bis zu 40 Prozent der Kosten führen. Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Kostenvergleich
Damit Ihnen Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten Sie in der Planungsphase mehrere Angebote einholen und die einzelnen Posten akribisch miteinander vergleichen. Denn die Preisunterschiede sind enorm: Je nach Aufwand - etwa Treppenverlauf und -länge - ist beim Einbau eines Treppenlifts mit Kosten zwischen 3.500 und circa 15.000 Euro zu rechnen. Die großen Preisunterschiede ergeben sich durch unterschiedliche technische Lösungen. Aber auch der Preis von ein und demselben Modell kann erheblich schwanken. Hinzu kommen noch jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.
Um Kosten zu sparen, lohnt ein Klick auf eine Hilfsmittel-Börse im Internet. Bei einem Kauf aus zweiter Hand ist jedoch darauf zu achten, dass Schienen in der Regel maßangefertigt werden und deshalb neu beschafft werden müssen. Außerdem sollte ein Reparatur- und Wartungsservice in der Nähe sein.
Prüfung und Zulassung
Beim Einbau von Lifteranlagen müssen die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachtet werden. Die Treppenlift-Firma muss Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und - falls nötig - sämtliche Genehmigungen einholen. Kund:innen sollten die geforderte Summe für den gesamten Einbau erst zahlen, wenn alle erforderlichen Unterlagen, etwa eine Prüfbescheinigung, vorgelegt wurden und beim Betrieb des Lifters keine Mängel auftreten. Mängel beim Produkt und bei der Montage können zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamiert werden.