Stellen Sie sich bei Bonus-Tarifen auf weitere Wechsel ein
Bei einem Tarif mit Bonus sollten Sie sich darauf einstellen, nach einem Jahr erneut zu wechseln. Denn das zweite Vertragsjahr ist in den Bonus-Tarifen in der Regel teurer. Die ausgewiesene Ersparnis im ersten Jahr geht oft ausschließlich auf den Bonus zurück.
Deshalb ist es hilfreich, beim Tarifvergleich den Bonus nicht einrechnen zu lassen. Achten Sie zudem genau auf die Bedingungen für den Bonus.
Wählen Sie einen Fixpreistarif, keinen dynamischen Tarif
Auf Vergleichsportalen befinden sich mittlerweile viele "Flextarife" oder "dynamische Stromtarife". Diese haben keinen vertraglich fest vereinbarten Preis haben, sondern einen Arbeitspreis, der sich entweder monatlich oder sogar stündlich ändert – je nachdem, wie sich die Strombörsenpreise entwickeln. Verbraucher:innen können von niedrigen Börsenpreisen profitieren, tragen allerdings auch das Risiko steigender Börsenpreise.
Dynamische Tarife lohnen sich meist nur für Haushalte, die ihren Stromverbrauch zeitlich verschieben können. Das sind in der Regel Haushalte, die wegen eines E-Autos, Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sind. Für alle anderen Haushalte empfiehlt sich ein Festpreistarif.
Wählen Sie bewusst Online-Tarife
Sogenannte Online-Tarife bilden mittlerweile den Großteil der günstigsten Tarife in den Vergleichsportalen. Dabei läuft der Kontakt zum Anbieter in der Regel ausschließlich per E-Mail oder über ein Kundenportal. Persönliche Gespräche und teils auch Telefonate sind nicht vorgesehen. Auch von Preiserhöhungen erfahren Sie in diesen Tarifen nur auf dem elektronischen Weg.
Wählen Sie deshalb nur dann einen Online-Tarif, wenn Sie Ihre E-Mails regelmäßig lesen und auf persönlichen Service verzichten können.
In den meisten Vergleichsportalen gibt es zurzeit keinen Filter für Online-Tarife. Die Portale weisen aber aus, wenn es sich um einen Online-Tarif handelt.
Ein Tipp: Falls Sie in einem Vergleichsportal einen Online-Tarif finden, der für Sie gut passt, Sie ihn aber lieber mit persönlichem Service und Rechnungen per Post hätten, fragen Sie den Anbieter direkt an. Einige Unternehmen gehen darauf ein.
Für neue Stromzähler kann es eine extra Rechnung geben
Wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben, können Sie eine weitere Rechnung für den Betrieb der Messstelle von Ihrem Messstellenbetreiber erhalten. Es steht dem Stromanbieter nämlich frei, ob er Ihnen einen All-Inclusive-Vertrag anbietet, also die Kosten für den Messstellenbetrieb mit übernimmt, oder ob er Ihnen nur den Strom liefert, ohne den Messstellenbetrieb mit zu übernehmen.
Ein einfacher digitaler Zähler, eine sogenannte moderne Messeinrichtung, kostet maximal 20 Euro pro Jahr. Bei den intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, liegen die Kosten für den reinen Messstellenbetrieb bei 20 bis 50 Euro pro Jahr. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. Der Messstellenbetreiber ist dabei häufig identisch mit dem regionalen Strom- oder Gasnetzbetreiber (nicht mit dem Strom- oder Gaslieferanten verwechseln!). Er kann aber auch ein eigenständiges Unternehmen sein.
Die meisten Stromlieferanten bieten weiterhin All-Inclusive-Verträge, die die Kosten für eine moderne Messeinrichtung mit abdecken. Informieren Sie sich vor dem Wechsel bei Ihrem Anbieter über die Handhabung. Über die Vergleichsportale lässt sich das nicht erkennen.
Ökostrom und Ökogas: Umweltnutzen nicht überschätzen
Einen Tarif mit Ökostrom zu wählen, bringt der Energiewende nicht viel. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland vor allem über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert. Der Bezug von Ökostrom hat dagegen oftmals kaum einen Nutzen, Ökostrom stammt in der Regel aus dem Ausland und bringt die Energiewende kaum voran.
Wer dennoch die für das Klima sinnvollsten Angebote mit immerhin etwas Zusatznutzen finden möchte, kann sich an den Labels "ok-power" und "Grüner Strom Label" orientieren.
Auch Ökogas und Klimagas haben nur bedingt nachweisbare Umweltvorteile. Vergleichbare Labels gibt es hierfür aber nicht.
Lassen Sie sich nicht von Prämien und Bündelangeboten blenden
Manchmal umfasst ein Angebot zusätzlich zum Strom- oder Gastarif ein weiteres Produkt, teilweise als Prämie bezeichnet. Das kann zum Beispiel ein Grill sein, ein Smartphone, ein Fahrrad oder ein Zeitschriftenabo. Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.
Ein Abo kann sich zudem als Kostenfalle erweisen und läuft möglicherweise länger als Ihr Energievertrag. Prüfen Sie solche Angebote deshalb genau.
Achten Sie auf die Anzahl der Abschläge
Anbieter verlangen üblicherweise 12 monatliche Zahlungen, die sogenannten Abschläge, von Ihnen. Einige Anbieter nehmen allerdings auch 11 Abschläge. Teilen sich Ihre voraussichtlichen Energiekosten nur in 11 Abschläge auf, ist Ihr Abschlag also ein wenig höher als bei 12 Abschlägen.
Das ist im Falle einer Insolvenz Ihres Energieanbieters nachteilig. Denn bei 11 Abschlägen entsteht ein unnötig hohes Guthaben gegenüber dem Energieversorger, das Sie im Falle einer Insolvenz kaum zurückbekommen werden. Zudem sind geringere Abschläge vorteilhafter für Haushalte, die über ein geringes monatliches Budget verfügen. Sie sollten sich also für 12 Abschläge entscheiden.
Informieren Sie sich über den neuen Energieanbieter
Um an einen möglichst kundenfreundlichen Anbieter zu gelangen, können Sie die Erfahrungen anderer Kunden nutzen. Typische Probleme sind beispielsweise:
- nicht erstellte Jahres- oder Schlussrechnungen
- die Nichtauszahlung von Boni oder Guthaben
- drastische Preiserhöhungen und überzogene Abschläge
- untergeschobene Verträge
Als Quellen für Ihre Recherche eignen sich zum einen die Internetseiten der Anbieter selbst - gewinnen Sie hier einen schlechten Eindruck, weil etwa keine klaren Produktbeschreibungen, Kontaktmöglichkeiten oder Hinweise zum Unternehmen zu finden sind, sollten Sie sich nicht auf einen Vertrag einlassen. Außerdem können Sie Veröffentlichungen von Urteilen und Abmahnungen der Verbraucherzentralen hinzuziehen. Zudem eignet sich eine kurze Internetrecherche, um zu überprüfen, ob schon andere Verbraucher:innen vermehrt Probleme mit einem Anbieter hatten. Ist in Vergleichsportalen ein Anbieter schlecht bewertet, so ist ebenfalls von ihm abzuraten.