Auskunfteien betreiben "Scoring" mit Ihren Daten und berechnen daraus Ihre Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen. Auskunfteien müssen Ihnen außerdem erklären, wie Ihr Score zustande gekommen ist, wenn dieser Grund für die Ablehnung zum Beispiel eines Mobilfunkvertrages ist.
Was ist Scoring?
Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kund:innen wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.
Auf die Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kund:innen abfragen. In der Regel wissen Betroffene nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen und wie der Score-Wert zustande kommt.Was Auskunfteien und Unternehmen dürfen und was nicht, lesen Sie in unserem Artikel Bonitätsprüfung: Was dürfen Schufa und Co.?.
Die verschiedenen Auskunfteien haben unterschiedliche Score-Werte und Ansätze zur Score-Berechnung. Das heißt, ein guter Score bei der einen Auskunftei ist nicht automatisch ein guter Score bei der anderen.
Wie oft können Sie eine Auskunft einholen?
Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF, infoscore Consumer Data (gehört zur Experian-Gruppe) und anderen einholen.
Wie oft Sie eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien einholen können, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft ist zu lesen, dass es die kostenlose Auskunft nur einmal pro Jahr gibt. Das ist so aber nicht mehr richtig, denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist diese starre Vorgabe weggefallen.
Betroffene können grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn sie davon ausgehen, dass sich ihre Daten geändert haben. Lediglich bei exzessiven Auskunftsanfragen dürfen Auskunfteien ein Entgelt für die Erteilung der Auskunft nehmen.
Wir empfehlen daher, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden.
So kommen Sie an die kostenlose Auskunft
Die kostenlose Auskunft können Sie formlos beantragen, eine Begründung ist nicht nötig. Von einer telefonischen Anfrage raten wir ab und empfehlen, die Auskunft schriftlich oder über die Internetseite des Anbieters zu beantragen.
Auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft. Bei einigen ist diese aber schwer zu finden. Oder die kostenlose Variante ist hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre. Die kostenlose Auskunft bei einigen Auskunfteien haben wir deshalb hier verlinkt:
Bei den Angaben in Online-Formularen sollten Sie sich auf die Pflichtfelder beschränken.
Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.
Die Auskunft sollten Sie immer ohne Kopie des Personalausweises einholen. Denn der Nachweis Ihrer Identität ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann – etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. In diesem Fall können Sie der Auskunftei eine Kopie Ihres Personalausweises zusenden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten Sie alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie schwärzen.