Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.

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Auskunfteien betreiben "Scoring" mit Ihren Daten und berechnen daraus Ihre Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen. Auskunfteien müssen Ihnen außerdem erklären, wie Ihr Score zustande gekommen ist, wenn dieser Grund für die Ablehnung zum Beispiel eines Mobilfunkvertrages ist.
Brief-Ärger

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie wissen möchten, was Auskunfteien über Sie und Ihr Kaufverhalten gespeichert haben, können Sie entsprechende Auskünfte anfordern.
  • Diese Auskünfte gibt es kostenfrei – lassen Sie sich nicht von kostenpflichtigen Angeboten beirren.
  • Wir stellen Ihnen Links zu kostenfreien Anfragen bei verschiedenen Auskunfteien zur Verfügung.
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Was ist Scoring?

Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kund:innen wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.

Auf die Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kund:innen abfragen. In der Regel wissen Betroffene nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen und wie der Score-Wert zustande kommt.Was Auskunfteien und Unternehmen dürfen und was nicht, lesen Sie in unserem Artikel Bonitätsprüfung: Was dürfen Schufa und Co.?

Die verschiedenen Auskunfteien haben unterschiedliche Score-Werte und Ansätze zur Score-Berechnung. Das heißt, ein guter Score bei der einen Auskunftei ist nicht automatisch ein guter Score bei der anderen.

Wie oft können Sie eine Auskunft einholen?

Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF,  infoscore Consumer Data (gehört zur Experian-Gruppe) und anderen einholen. 

Wie oft Sie eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien einholen können, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft ist zu lesen, dass es die kostenlose Auskunft nur einmal pro Jahr gibt. Das ist so aber nicht mehr richtig, denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist diese starre Vorgabe weggefallen. 

Betroffene können grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn sie davon ausgehen, dass sich ihre Daten geändert haben. Lediglich bei exzessiven Auskunftsanfragen dürfen Auskunfteien ein Entgelt für die Erteilung der Auskunft nehmen. 

Wir empfehlen daher, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden.

So kommen Sie an die kostenlose Auskunft

Die kostenlose Auskunft können Sie formlos beantragen, eine Begründung ist nicht nötig. Von einer telefonischen Anfrage raten wir ab und empfehlen, die Auskunft schriftlich oder über die Internetseite des Anbieters zu beantragen.

Auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft. Bei einigen ist diese aber schwer zu finden. Oder die kostenlose Variante ist hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre. Die kostenlose Auskunft bei einigen Auskunfteien haben wir deshalb hier verlinkt: 

Bei den Angaben in Online-Formularen sollten Sie sich auf die Pflichtfelder beschränken.

Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.

Die Auskunft sollten Sie immer ohne Kopie des Personalausweises einholen. Denn der Nachweis Ihrer Identität ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann – etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. In diesem Fall können Sie der Auskunftei eine Kopie Ihres Personalausweises zusenden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten Sie alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie schwärzen.

So funktioniert der Score-Simulator der Schufa

Mit Hilfe eines Score-Simulators können Sie interaktiv testen, welche Faktoren Ihren Schufa-Score beeinflussen und warum. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Simulation und nicht um einen echten Score. Sie gibt anhand von ausgewählten Kriterien eine grobe Einschätzung, wie sich bestimmte finanzielle Entscheidungen auf  Ihre Kreditwürdigkeit auswirken. So können Sie beispielsweise testen, wie sich die Anzahl von Kreditkarten, die Rückzahlung eines Kredits oder die verspätete Bezahlung einer Rechnung trotz mehrfacher Mahnung auf Ihren Score auswirken.

Warum wurde Ihnen ein Vertragsabschluss verwehrt? - Fragen Sie nach!

"Ihr Schufa-Score ist zu niedrig, deshalb dürfen Sie nicht auf Rechnung bezahlen." Dies ist ein Beispiel für den sperrig klingenden Begriff "automatisierte Entscheidungsfindung“. Im Alltag werden Sie diese Erklärung selten bekommen. Stattdessen lässt sich zum Beispiel in einem Online-Shop die anfangs aufgeführte Zahlung auf Rechnung plötzlich nicht mehr anklicken. Oder Ihnen werden für einen Kredit schlechtere Konditionen angeboten als sie der Anbieter in einer Werbung genannt hat. Oder aber Ihnen wird wegen eines zu schlechten Score-Wertes ein Mobilfunkvertrag verwehrt. Für solche Fälle lohnt es sich, dass Sie nachfragen! Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei wichtigen Urteilen (Urteil 1, Urteil 2) zum Scoring bestätigt.

Wenn Sie wissen möchten, warum Ihnen ein Vertragsschluss verwehrt oder nur zu ungünstigeren Konditionen angeboten wurde, können Sie beim Anbieter erfragen, woran das lag. War für die Entscheidung ein Scoring maßgeblich, fordern Sie genaue Informationen darüber beim Unternehmen und der entsprechenden Auskunftei an! 

Der EuGH hat erst kürzlich die Verbraucherrechte gestärkt und entschieden, dass Auskunfteien bei einem solchen Scoring den Betroffenen in der Datenauskunft verständliche Informationen mitteilen müssen, damit diese nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten sich wie genau auf den konkreten Score ausgewirkt haben. 

Außerdem hat der EuGH entschieden, dass Auskunfteien sich nicht einfach auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen können, um die Auskunft zu verweigern. Im Zweifel sind Auskunfteien verpflichtet, die aus ihrer Sicht schützenswerten Details zu den Score-Wert-Berechnungen gegenüber einem Gericht oder der Aufsichtsbehörde offenzulegen, damit diese entscheiden können, welche Informationen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen. 

Hier können Sie ein passendes Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen.

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Wichtig: Lassen Sie falsche Daten korrigieren

Werden Ihnen beispielsweise beantragte Kredite ohne nachvollziehbaren Grund nicht gewährt oder der Online-Kauf auf Rechnung abgelehnt, können auch fehlerhaft gespeicherte Daten die Ursache sein. In Zweifelsfällen kann es sinnvoll sein, dass Sie eine kostenlose Auskunft einholen, um die Richtigkeit der gespeicherten Daten zu überprüfen.

Aber Vorsicht: bei der Schufa heißt die kostenlose Auskunft „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“, bei anderen Auskunfteien heiß sie „Selbstauskunft“. Schauen Sie ganz genau hin, dass Sie für Ihr Recht auf Auskunft nicht bezahlen müssen.

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien auch unentgeltlich berichtigen, löschen oder die Verarbeitung einschränken. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie konkret angeben, welche Daten unrichtig sind. Wenn möglich, sollten Sie dies durch  entsprechende Unterlagen belegen.

Wurden falsche Daten gespeichert, haben Sie nicht nur einen Anspruch gegen die Auskunftei, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Daten an die Auskunftei übermittelt hat. Hier sollten Sie geltend machen, dass die Löschung der übermittelten Daten bei der Auskunftei veranlasst wird.

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